Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern (LBM) informiert darüber, dass sich das Baufeld in der Ortsdurchfahrt Hochspeyer ab Montag, 19.06.2023, in einen neuen Bauabschnitt verlagern wird.

Der momentan in Bau befindliche Abschnitt zwischen der Einmündung „Sonnenhang“ und dem Mitfahrerparkplatz in Richtung Fischbach wird im Laufe dieser Woche nahezu fertig gestellt sein. Für die Restarbeiten im Gehwegbereich ist keine Straßensperrung mehr erforderlich, so dass der Anliegerverkehr dann aus östlicher Richtung wieder möglich sein wird.

Entgegen dem ursprünglich geplanten Baukonzept, das Baufeld etappenweise in Richtung Ortsmitte wandern zu lassen, wird nun aus logistischen Gründen die Baustelle in das übernächste Baufeld umgesetzt.

Das bedeutet, dass ab Montag, 19.06.2023, die Straßensperrung ab der Einmündung „Bahnhofstraße“ bis in Höhe der „Pizzeria Rosario“ eingerichtet wird.

Der Bahnhof ist aus östlicher Richtung von Fischbach oder über die B37 (Ortsumgehung von Hochspeyer) jederzeit anfahrbar. 

Die bislang eingerichtete Umleitungsstrecke über die Ortsumgehung Hochspeyer bleibt weiterhin aufrecht erhalten.

Mit einer geschätzten Bauzeit von rund 4 Monaten soll der neue Bauabschnitt Mitte Oktober fertig gestellt sein. Über den weiteren Bauablauf informiert der LBM zu gegebener Zeit.

Für das von den Verkehrsteilnehmern und den während der Baumaßnahme betroffenen Anliegern entgegenzubringende Verständnis wegen der unumgänglichen Beeinträchtigungen und Behinderungen bedankt sich der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern schon jetzt.

 

 

 

Die Vegetationszeit ist in vollem Gange. Pflanzen, Hecken, Bäume wachsen aufgrund der zurückliegenden Regenphase enorm.

Die Mitarbeiter des Bauhofs der Ortsgemeinde bemühen sich nach Kräften, die öffentlichen Anlagen zu mähen, zurückzuschneiden und zu pflegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kollegen nicht in allen Bereichen der Gemeinde gleichzeitig im Einsatz sein können.

Auch an Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger habe ich folgendes Anliegen:

Bitte achten Sie darauf, dass weder Sträucher noch Äste von Bäumen aus Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Der Bewuchs kann nicht nur das Laufen und Fahren beeinträchtigen, sondern auch die Verkehrssicherheit gefährden. Bitte prüfen Sie dies regelmäßig und schneiden Sie das Gehölz zurück.

Danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die ehrenamtlich eine Patenschaft für öffentliche Pflanzbeete in Hochspeyer übernommen haben. Danke, dass Sie sich regelmäßig um diese Anlagen kümmern und auch hier für die notwendigen Pflegemaßnahmen sorgen.

Die notwendigen Pflegeschnitte unterliegen nicht dem Verbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz, §39, das den Rückschnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt.